Differenzbesteuerung: Was Online-Händler auf eBay hierbei beachten müssen (2023)

Online-Händler, die ihre Ware im Rahmen der Differenzbesteuerung im Internet verkaufen, müssen einige Besonderheiten beachten. Anhand eines aktuellen Falles zeigen wir auf, was differenzbesteuerte Online-Händler auf eBay in Bezug auf den Hinweis bzgl. der Umsatzsteuer sowie die Vermeidung von irrführenden Angaben rund um den Ausweis der Umsatzsteuer beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist geschehen?
  • Grundsatz: Hinweis auf Umsatzsteuer ist Pflicht!
  • Differenzbesteuerung vs. PAngV
  • Kein Ausweis der MwSt. auf Rechnung bei Differenzbesteuerung
  • Was eBay-Händler bei dem Verkauf differenzbesteuerter Ware beachten müssen

Was ist geschehen?

Ein Online-Händler bot auf eBay unter anderem zwei Smartphones zum Kauf an. Ein Mitbewerber mahnte den Händler wegen dieser Angebote ab. Im ersten Angebot fehlte der Hinweis, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält.

Der Mitbewerber war der Auffassung, dass der Händler angesichts des Anbietens der Ware an Verbraucher bei einer Werbung unter Angabe von Preisen verpflichtet sei, zusätzlich zur Angabe der Endpreise i.S.d. § 1 Abs. 1 PAngV die in § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben zu machen. Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 PAngV sei zwingend anzugeben gewesen, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthielten.

Auch ein zweites Angebot des Händlers sei wettbewerbswidrig, meinte der Mitbewerber. Hinsichtlich des zweiten Angebots habe der Händler in seinen AGB deutlich gemacht, dass er sein Angebot sowohl an Verbraucher als explizit auch an gewerbliche Abnehmer („Käufer können Verbraucher oder Unternehmer sein“) richte. Innerhalb des Angebot befand sich außerdem der Hinweis

"Natürlich erhalten Sie mit dem Artikel eine Rechnung, jedoch ohne Ausweis der MwSt nach
§ 25a UstG Differenzbesteuerung (Relevant für Selbstständige)"

Gleichzeitig befand sich darunter im Rahmen der auf eBay eingebetteten „rechtlichen Informationen“ unterhalb der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Händlers die Aussage

"Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen"

Der abmahnende Mitbewerber störte sich an der Kombination dieser beiden Aussagen. Denn letztere Aussage widerspreche der sich darüber befindlichen Aussage, wonach der beworbene Artikel der Differenzbesteuerung unterliegt und daher die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen wird.

Die Aussage sei damit unrichtig oder widersprüchlich und daher gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG irreführend gegenüber gewerblichen, zum Abzug der Vorsteuer berechtigten Kunden.

Der Mitbewerber beantragte schließlich den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Online-Händler.

Grundsatz: Hinweis auf Umsatzsteuer ist Pflicht!

Nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 PAngV sind Online-Händler generell verpflichtet, Gesamtpreisen stets den Hinweis beizustellen, dass diese die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist.

Umgesetzt wird dies durch die Formulierung „inkl. MwSt.“, welche auch mittels Sternchenverweis für alle Preise einer Shopseite Geltung beanspruchen darf. Nach dieser Vorschrift haben Online-Händler somit im Rahmen ihrer Angebote auf die enthaltene Umsatzsteuer hinzuweisen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04) gilt, dass der Hinweis „inkl. MwSt.“ nicht zwingend in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem angegebenen Preis erfolgen muss.

Vielmehr reicht es aus, wenn der Hinweis räumlich eindeutig dem Preis zugeordnet ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein klarer unmissverständlicher Sternchenhinweis am Preis angebracht wird, wenn dadurch die Zuordnung des Hinweises zum Preis gewahrt bleibt. Fehlt ein Hinweis auf die Umsatzsteuer hingegen komplett, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

In Bezug auf den fehlenden Umsatzsteuer-Hinweis hat das LG Hamburg (Beschl. v. 20.10.2020, Az. 327 O 335/20) festgestellt, dass der Händler nicht ausreichend eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar angegeben habe, dass der angegebene Preis die Umsatzsteuer enthält. Das Gericht verwies auf den eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 PAngV. Das Gericht betonte, dass diese Grundsätze auch im Falle einer Differenzbesteuerung gelten.

Der Fall einer Differenzbesteuerung sei vom Wortlaut der genannten Norm nicht ausgenommen, denn nach § 25a Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 UStG sei auch im Falle einer Differenzbesteuerung Umsatzsteuer (auf die Marge) im Preis enthalten.

Differenzbesteuerung vs. PAngV

Händler, die mit Gebrauchtwaren handeln, kaufen und verkaufen ihre Waren häufig von beziehungsweise an Privatpersonen. Da gerade beim Ankauf „von privat“ kein Vorsteuerabzug besteht, stellt sich die Frage, ob auf den Verkaufsumsatz volle Umsatzsteuer berechnet werden muss. Hier sieht das Umsatzsteuerrecht Sonderregelungen - die Differenzbesteuerung - vor. Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung ist abweichend von § 10 UStG nicht das Entgelt des Leistungsempfängers, sondern die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, § 25a Abs. 3 UStG.

(Video) Das Gesetz ist durch! Ab 2023 melden Amazon, eBay, AirBnB & Co. an das Finanzamt!

Händler, die ihre Waren im Rahmen der Differenzbesteuerung verkaufen, müssen sich des Spannungsfeldes mit den Vorgaben des § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV unbedingt bewusst sein: Bei Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden. Darüber hinaus kann die bezahlte Differenzsteuer vom gewerblichen Käufer des der Differenzbesteuerung unterfallenden Wiederverkäufers nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Kein Ausweis der MwSt. auf Rechnung bei Differenzbesteuerung

In diesem Zusammenhang ist auch das Irreführungspotential gegenüber einem gewerblichen Käufer von Relevanz: Dieser geht der bei der Angabe „inkl. MwSt.“ davon aus, dass die volle gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten ist und daher im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend gemacht werden könnte. Um diese Irreführung auszuschließen, muss im Falle der Differenzbesteuerung auf selbiges hingewiesen werden, sowie darauf, dass auf der Rechnung ‚keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird‘.

Wird ausschließlich an Verbraucher veräußert, kommen keine Irreführungsgesichtspunkte zum Tragen, da allenfalls gegenüber (zum Vorsteuerabzug berechtigte) Unternehmer in relevanter Weise über die Angabe „inkl. MwSt.“ getäuscht werden können.

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 19.12.2019 (Az.: 15 U 44/19) entschieden, dass Online-Händler bei Angeboten, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, klar und eindeutig über diesen Umstand aufklären müssen, wenn sich die Angebote nicht ausschließlich an Verbraucher richten. Der Hinweis, dass der genannte Preis die Umsatzsteuer enthält („inkl. MwSt.“) allein sei in solchen Fällen nicht ausreichend.

Diese Beurteilung teilte auch das LG Hamburg in dem eingangs geschilderten Verfahren. Die Aussage ,,Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen“ widerspreche der darüber befindlichen Aussage „jedoch ohne Ausweis der MwSt. nach § 25a UstG Differenzbesteuerung (Relevant für Selbständige)“. Daraus folge eine Irreführung gegenüber gewerblichen, zum Abzug der Vorsteuer berechtigten Kunden gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG.

Was eBay-Händler bei dem Verkauf differenzbesteuerter Ware beachten müssen

Auch beim Vertrieb von Waren im Rahmen der Differenzbesteuerung hat bei der Preisangabe der Hinweis „inkl. MwSt.“ bzw. „inkl. USt.“ zu erfolgen. Darüber hinaus müssen Händler klar und eindeutig darüber aufklären, dass eine Differenzbesteuerung vorliegt. Dies gilt zumindest für den Regelfall, dass sich das Angebot nicht ausschließlich an Verbraucher richtet.

Die nachfolgenden Hinweise gelten nicht, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder den Kleinunternehmerstatus in Anspruch nehmen.

Um die potentiellen unternehmerischen Käufer nicht über die Höhe der enthaltenen Umsatzsteuer zu täuschen, sollten Sie den nachstehenden Hinweis zu Klarstellungszwecken angeben:

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Sollten Sie sowohl umsatzsteuerpflichtige Ware, als auch differenzbesteuerte Ware verkaufen, müssen Sie den nachstehenden Hinweis verwenden:

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Wichtig: Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Ware und differenzbesteuerte Ware verkaufen, müssen Sie spätestens an der Stelle, in dem der Kaufvorgang eingeleitet werden kann (= Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb) darauf hinweisen, ob der konkrete Artikel der Differenzbesteuerung unterliegt. Hierzu können Sie den kurzen Vermerk „Differenzbesteuerter Artikel“ anbringen.

Konkrete Umsetzung bei eBay: Der vorstehende Hinweis sollte auf jeden Fall im Freitextfeld unterhalb der Impressumsangaben im Rahmen der rechtlichen Informationen zum Verkäufer mitgeteilt werden. Es ist nicht abschließend geklärt, ob die Platzierung an dieser Stelle ausreichend ist. Wenn Sie den sichersten Weg folgend handeln möchten, sollten Sie den Hinweis zusätzlich am Anfang der Artikelbeschreibung platzieren.

Lesetipp: Weiterführende Informationen zum Thema Differenzbesteuerung und Kleinunternehmerstatus können Sie in unserem Beitrag Kleinunternehmer bzw. Differenzbesteuerung: Der Umgang mit dem Hinweis „inkl. MwSt.“ bei der Preisangabe nachlesen!

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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in derUnternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Differenzbesteuerung: Was Online-Händler auf eBay hierbei beachten müssen (6)Autor:
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt

(Video) eBay Umsatzsteuer | Alles was du wissen musst | Im Preis einpflegen, Ausnahmen und Pflichten

FAQs

Was muss man bei Differenzbesteuerung beachten? ›

Die Differenzbesteuerung gestattet es dir, Umsatzsteuer nur auf die Marge zu entrichten, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Die Handelsware kann zum Beispiel ein Gebrauchtwagen sein, ein Handy oder ein Secondhand-Kleidungsstück. Es muss aber nicht notwendigerweise ein gebrauchter Gegenstand sein.

Was bedeutet Differenzbesteuerung bei Ebay? ›

Was ist Differenzbesteuerung? Die Differenzbesteuerung ist eine besondere Art der Versteuerung. Mit ihrer Hilfe soll vermieden werden, dass der nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigte beim Wiederverkauf entsprechender Waren nochmals Umsatzsteuer in voller Höhe abführen muss.

Was bedeutet Differenzbesteuerung für den Verkäufer? ›

Bei der Differenzbesteuerung wird beim Kauf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, damit ist auch keine Vorsteuer geltend zu machen. Beim Verkauf ist nur für die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis Mehrwertsteuer abzuführen.

Wer darf 25a UStG anwenden? ›

Der Unternehmer kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG dann anwenden, wenn er als Wiederverkäufer Gegenstände veräußert, die er ohne Umsatzsteuer erworben hat.

Was muss auf der Rechnung stehen bei Differenzbesteuerung? ›

In den Fällen der Differenzbesteuerung ist in der Rechnung je nach Sachverhalt folgende Angabe zu machen: Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung. Kunstgegenstände/Sonderregelung oder. Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung.

Wer zahlt die Differenzbesteuerung? ›

Der Händler wendet die Differenzbesteuerung an. Bemessungsgrundlage: Verkaufspreis - Einkaufspreis = 1.150 Euro - 900 Euro = 250 Euro. Aus dem Betrag von 250 Euro ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 v.

Wie bucht man Rechnungen mit Differenzbesteuerung? ›

Bei der Veräußerung bucht der Unternehmer den Erlös in Höhe des Einkaufspreises auf das Konto "Erlöse Differenzbesteuerung ohne USt" 8220 (SKR 03) bzw. 4220 (SKR 04) und den darüber hinausgehenden Differenzbetrag auf das Konto "Erlöse Differenzbesteuerung 19 % USt" 8240 (SKR 03) bzw. 4240 (SKR 04).

Kann Neuware Differenzbesteuert sein? ›

Die Differenzbesteuerung kann auch auf Neuware angewendet werden, sofern kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht.

Wie sieht eine Rechnung mit Differenzbesteuerung aus? ›

Beispielrechnung Differenzbesteuerung:

Der Händler verkauft das Fahrzeug zum Preis von 13.000 Euro an einen Kunden weiter. Wird nun die Differenzbesteuerung angewendet, ergibt sich aus Verkaufs- und Kaufpreis eine Differenz von 4.000 Euro. Die darauf zu entrichtende Mehrwertsteuer wird mit (4.000 x 19) : 119 berechnet.

Kann ich eine Rechnung mit Differenzbesteuerung absetzen? ›

Hinweis zur Differenzbesteuerung

Als vorsteuerabzugsberechtigte, Selbstständige oder Firmen können Sie sich die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt erstatten lassen. Den Kaufpreis selbst kann man aber absetzen.

Wann lohnt sich Differenzbesteuerung? ›

Sinn und Zweck der Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung stellt eine Ausnahme von der Regelbesteuerung dar und bezweckt vor allem, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, die der gewerbsmäßige Handel mit Gebrauchtgegenständen bis dato im Vergleich zu Privatverkäufen hatte.

Wann gilt man als Wiederverkäufer? ›

Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie danach ggf. nach Instandsetzung im eigenen Namen wieder verkaufen (gewerbsmäßige Händler), z.B. Secondhandshops, Antiquitätengeschäfte, Kunsthändler.

Wie funktioniert die Differenzbesteuerung? ›

Das Prinzip der Differenzbesteuerung ist einfach: Lediglich für die Differenz von Einkaufspreis und Verkaufspreis musst du als Unternehmer die Umsatzsteuer berechnen. Nutzt du den erworbenen Gegenstand auch privat oder erwirbst ihn mit deinem Unternehmen zur Eigennutzung, gilt die Differenzbesteuerung nicht.

Was bedeutet Bitte beachten Sie kein Ausweis der Umsatzsteuer da Differenzbesteuerung gemäß 25a UStG? ›

Bei der Differenzbesteuerung enthält der Preis die Umsatzsteuer, aber wird hier eben nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuert. Es darf aber kein Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung des der Differenzbesteuerung unterliegenden Verkäufers erfolgen.

Was bedeutet es wenn die Mwst nicht ausweisbar ist? ›

Wenn der Verkäufer des Objekts eine Privatperson ist oder in der Objekthistorie eine Privatperson Eigentümer war, ist die Mehrwertsteuer für dieses Fahrzeug bereits vereinnahmt worden. Sie kann also nicht noch einmal ausgewiesen werden.

Welche Gegenstände fallen unter die Differenzbesteuerung? ›

Unter die Differenzbesteuerung fallen alle beweglichen körperlichen Gegenstände, mit Ausnahme der Edelsteine und Edelmetalle. Als Edelsteine gelten rohe oder bearbeitete Diamanten sowie (andere) Edelsteine, z. B. Rubine, Saphire, Smaragde, und Schmucksteine der Positionen 71.02 und 71.03 des Zolltarifs.

Was ist der Umsatz bei Differenzbesteuerung? ›

Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) unterliegt, nicht auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne), sondern auf die Gesamteinnahmen abzustellen.

Was bedeutet Differenzbesteuerung gemäß 24 UStG? ›

Vorsteuerabzug. Unterliegt die Lieferung eines Gegenstandes der Differenzbesteuerung24 Abs. 1 und 2 UStG 1994) so ist der Unternehmer (Wiederverkäufer) nicht berechtigt, eine ihm für den Gegenstand gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer oder eine entrichtete Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.

Welche Konten bei Differenzbesteuerung? ›

3 Welche Konten bei der Differenzbesteuerung verwendet werden sollten. Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen keine besonderen Konten für die Differenzbesteuerung vor. Unternehmer sollten sich daher sowohl für den Wareneinkauf als auch für den Warenverkauf besondere Konten einrichten.

Wie wird Differenzbesteuerung richtig verbucht? ›

Bei der Veräußerung bucht der Unternehmer den Erlös in Höhe des Einkaufspreises auf das Konto "Erlöse Differenzbesteuerung ohne USt" 8220 (SKR 03) bzw. 4220 (SKR 04) und den darüber hinausgehenden Differenzbetrag auf das Konto "Erlöse Differenzbesteuerung 19 % USt" 8240 (SKR 03) bzw. 4240 (SKR 04).

Welche Steuern muss ein Händler zahlen? ›

Jedes Unternehmen muss Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Sofern es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft – also eine GmbH oder auch eine AG – handelt, müssen Sie die sogenannte Körperschaftssteuer abführen.

Wer darf Differenzbesteuern? ›

Wer darf die Differenzbesteuerung anwenden? Wiederverkäufer dürfen bei beweglichen körperlichen Gegenständen, die sie ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs eingekauft haben, die Differenzbesteuerung anwenden (§ 25a UStG).

Bei welchen Rechnungen muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden? ›

Der Gesetzgeber definiert in §4 Umsatzsteuergesetz explizite umsatzsteuerfrei Warenlieferungen und sonstige Dienstleistungen. Beispielsweise weisen Zahnärzte in ihren Rechnungen für professionelle Zahnreinigungen keine Umsatzsteuer aus.

Kann ich etwas absetzen wenn auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer zu sehen ist? ›

Nein, der Kleinunternehmer, der maximal 17.500 EUR im Jahr Gewinn macht, kann die Rechnung brutto für netto ausstellen und braucht keine Steuern auszuweisen. Er verweist dann auf § 19 UStG. Dann darf er aber auch keine Vorsteuern aus Rechnungen geltend machen, die er selbst bezahlt.

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Author: Laurine Ryan

Last Updated: 09/25/2023

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Name: Laurine Ryan

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